Oldenburger Beiträge zum Zivil- und Wirtschaftsrecht

Sebastian Heldmann

Dienstliche Nutzung privater Endgeräte (BYOD) und privater Gebrauch betrieblicher Kommunikationsmittel

Die Untersuchung befasst sich mit Konflikten am Arbeitsplatz bei dem Umgang mit privaten Endgeräten und betrieblichen Kommunikationsmitteln. Auf der einen Seite die mögliche Lösung gegen veraltete Computer-Hardware und Mobiltelefone im Unternehmen: Private Hardware im dienstlichen Einsatz – kurz: Bring your own device. Dieses Phänomen eröffnet auf den ersten Blick eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmen. Zu denken ist neben einer potentiellen Senkung der IT-Kosten und einer denkbaren Effizienzhebungen auch an eine mögliche Modernisierung der Unternehmens-IT, indem man die Mitarbeiter mit deren privaten und regelmäßig aktuellen Endgeräten arbeiten lässt. Bei einer genaueren Betrachtung dieses Modells offenbaren sich allerdings nennenswerte Gefahren und Risiken für die Unternehmen sowie die dort verantwortlich handelnden Unternehmensleiter. Dabei sollten unternehmensseitig nicht nur schwerpunktmäßig arbeitsrechtlich relevante Themen beispielsweise aus dem kollektivrechtlichen Bereich oder dem Arbeitszeitgesetz kritisch beleuchtet, sondern neben einer Reihe weiterer Aspekte auch lizenz-, datenschutz-, haftungs- und strafrechtliche Komplexe identifiziert werden. Nicht zuletzt steht auch der höchst bedeutsame Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auf dem Spiel. Lösungswege aus dem Dilemma, in dem sich manches Unternehmen, bewusst oder unbewusst, befindet, werden aufgezeigt. Eine Nutzungsvereinbarung zu Bring your own device wird entwickelt und vorgestellt.

Auf der anderen Seite werden in der Untersuchung auch Fragestellungen rund um die private Nutzung der betrieblichen IT-Infrastruktur, etwa E-Mail- und Internetfunktionen, virulent. Es wurde untersucht, ob insoweit sichergestellt werden kann, dass der Arbeitgeber jederzeit auf die dienstliche oder gar private E-Mail-Korrespondenz seiner Mitarbeiter zugreifen kann. Von Unternehmen werden ferner zunehmend interaktive Kommunikationsformen wie etwa Twitter als Mittel der gezielten Unternehmens- und Markenkommunikation eingesetzt. Dabei ist den Verantwortlichen allerdings häufig nicht bewusst, dass bei der Nutzung von Twitter ebenfalls erhebliche Gefahren und Risiken für das Unternehmen entstehen können. Bereits im Rahmen der Einrichtung des Twitter-Accounts, wenn der Nutzername auszuwählen ist, lauern die ersten rechtlichen Gefahren, namentlich aus dem Namens- beziehungsweise Markenrecht. Überdies ist fraglich, welche Inhalte überhaupt getwittert werden dürfen. Auch hier werden Lösungen aufgezeigt und am Beispiel von Twitter eine Musternutzungsvereinbarung präsentiert.

Bd. 44, XVIII, 204 S., Edewecht 2015, € 49,80
ISBN-13 978-3-95599-015-2

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